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Problemlösungen - physische Probleme

Alkohol

Alkohol sollte im Idealfall nur bei offiziellen Betriebs- und Staatsfeierlichkeiten unter medizinischer Aufsicht konsumiert werden. Privater Verbrauch sollte geringfügig sein und sich auf die zugelassenen, inländischen Produkte beschränken. Der Konsum nichtgelisteter Alkoholika ist ein Verstoß gegen die Volksdisziplingesetze und damit strafbar! Vergessen Sie nie, daß Alkohol die moralische Konzentration beeinträchtigen, zu schweren Gesundheitsschäden und geistigen Anormalitäten führen kann. Zudem werden Alkoholvergehen oft im Umfeld anarchistischer Aktivitäten wie illegaler Tanzzusammenrottungen und dem Vertrieb indizierter Musik registriert. Unbotsamer Alkoholkonsum macht uns anfällig für feindliche Beeinflussung – lassen Sie es nicht so weit kommen! Sollten Sie einen unnormalen Drang zum Alkoholkonsum spüren oder Mitbürger kennen, die ein solches Krankheitsbild zeigen (physische Erkennungsmerkmale sind u.a. zitternde Hände, unsteter Blick und Sprachstörungen), informieren Sie umgehend die nächste Volksgesundheitsinstitution, damit entsprechende Therapiemaßnahmen ergriffen werden können. Gefährden Sie nicht durch falsches Schweigen Ihr Leben oder das eines Mitbürgers!
NUR EIN KLARER GEIST SIEHT ALLE GEFAHREN.